Qualitätsmanagement und Zertifizierungen 

Gute Laborpraxis (GLP)

Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung der Daten in verschiedenen Ländern ist eine vergleichbare Qualität von Prüfdaten. Durch die Einführung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) wurde ein einheitliches Qualitätssicherungssystem festgelegt, das für nicht-klinische Sicherheitsprüfungen von Arzneimitteln, Tierarzneimitteln, Pestiziden, kosmetischen Mitteln, Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffen und Industriechemikalien angewendet wird. Die GLP befasst sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen, unter denen gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen.

Die Hydrotox GmbH ist seit 1992 GLP-zertifiziert für die Prüfkategorien 3 (Mutage­nität), 4 (Ökotoxizität) und 5 (Verhalten in Boden Wasser Luft). Die letzte GLP-Inspektion erfolgte im Mai 2019.

Zertifkat Downlaod

Sachverständigenstelle in der Wasserwirtschaft

Zusätzlich zur GLP wurde im Jahr 2002 ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 17025 als Basis für die Notifizierung nach Fachmodul Wasser eingeführt. 

Seit Februar 2003 ist die Hydrotox GmbH als Sachverständigenstelle in der Wasserwirtschaft für den Teilbereich 9 (Biologische Verfahren/Biotests) in Baden-Württemberg gemäß der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr vom 2. Mai 2001, zuletzt geändert am 3.12.2013, notifiziert. Nach dem LAWA-AQS-Merkblatt A-1 "Hinweise für die Notifizierung von Untersuchungsstellen" gelten Notifizierungen nach dem Fachmodul Wasser künftig bundesweit.

Informationen zu unserer aktuellen Notifizierung  finden Sie auf der Plattform ReSyMeSa.

Werden Unteraufträge an andere Prüfeinrichtungen weitergegeben, erfolgt dies nur an kompetente Unterauftragnehmer, die ihrerseits die Einhaltung der ISO 17025 oder ihrer Vorläufernormen und/oder der Grundsätze der GLP dokumentieren können. Andernfalls ist die Qualität des Labors durch Hydrotox zu überprüfen, z.B. indem eine von Hydrotox zur Verfügung gestellte Kontrollsubstanz mit getestet wird. Unteraufträge im wasserrechtlich geregelten Bereich erfolgen nur an anerkannte Labore (Sachverständigenstellen).