Leichte biologische Abbaubarkeit

CO2-Entwicklungstest (Sturm-Test)
OECD 301 B, Verordnung (EG) Nr. 440/2008, C.4-C und DIN EN ISO 9439, ISO 14852 sowie ASTM D5864-11

Prinzip 
Erfassung der biologischen Abbaubarkeit über die CO2-Entwicklung.

Kurzbeschreibung 
Der Prüfgegenstand wird als einzige Kohlenstoffquelle in einem mineralischen Medium zusammen mit Belebtschlamm (30 mg/L TS) einer kommunalen Kläranlage über 28 Tage mit kohlendioxidfreier Luft belüftet. Der Abbau wird durch die Bestimmung des erzeugten Kohlendioxids verfolgt, das in Natronlauge gebunden und als anorganischer Kohlenstoff bestimmt wird. Der Grad des biologischen Abbaus in % errechnet sich über die Menge des aus der Prüfsubstanz freigesetzten Kohlendioxids (nach Berücksichtigung des Inokulum-Blindwerts) im Verhältnis zur theoretischen CO2-Entwicklung (ThCO2). Der Grad des biologischen Abbaus lässt sich auch aus der ergänzenden DOC-Analyse errechnen, die zu Beginn und am Ende der Inkubation vorgenommen wird.

Kriterium 
Ein Abbaugrad von > 60% TOC innerhalb von 28 Tagen und innerhalb von 10 Tagen nachdem ein Abbau von 10% bestimmt wurde, gilt als Kriterium für die Einstufung einer Prüfsubstanz als "biologisch leicht abbaubar".

Substanzeigenschaften 
Der Modifizierte CO2-Entwicklungs-Test ist sowohl für wasserlösliche als auch für wasserunlösliche, nicht flüchtige Substanzen geeignet.           


Manometrischer Respirationstest
OECD 301 F, Verordnung (EG) Nr. 440/2008, C.4-D, DIN EN ISO 9408

Prinzip 
Erfassung der biologischen Abbaubarkeit über den Sauerstoffverbrauch in einem geschlossenen Respirometer.  

Kurzbeschreibung 
Der Prüfgegenstand wird als einzige Kohlenstoffquelle in einem mineralischen Medium mit Belebtschlamm (30 mg/L TS) einer kommunalen Kläranlage in einer geschlossenen Flasche über 28 Tagen inkubiert. Das entstandene Kohlendioxid wird in einem geeigneten Absorptionsmittel absorbiert. Der Sauerstoffverbrauch wird aus der Änderung des Drucks im Testgefäß bestimmt. Der biologische Abbau errechnet sich aus dem Verhältnis des beim Abbau der Prüfsubstanz aufgenommenen Sauerstoffs (korrigiert um den Blindwert des Inokulums) zur theoretischen oder Chemischen Sauerstoffbedarf (ThSB oder CSB). 

Kriterium 
Ein Abbaugrad von > 60 % ThSB innerhalb von 28 Tagen und innerhalb eines "10-Tage Fensters" nach dem Ende der lag-Phase gilt als Kriterium für die Einstufung einer Prüfsubstanz als "biologisch leicht abbaubar".

Substanzeigenschaften 
Der Respirometertest eignet sich vor allem für die Bewertung der biologischen Abbaubarkeit wasserlöslicher Substanzen, wie auch für Abwasser, kann jedoch auch für flüchtige und schwerlösliche Substanzen angewendet werden.  


Enhanced ready Tests
OECD 301 B und F, Verordnung (EG) Nr. 440/2008, C.4-C und C.4-D

Hintergrund 
Erweiterte Screening-Tests dienen gemäß der ECHA-Strategie zur Persistenzbewertung als Bindeglied zwischen den Screening-Tests der OECD 301 Reihe und aufwändigen Simulationsstudien mit 14C markierten Substanzen. Da sie auf den Tests zur Bestimmung der leichten biologischen Abbaubarkeit aufbauen, werden sie als „Enhancd Ready Biodegradability Tests“(eRBT) bezeichnet. Gemäß den ECHA-Leitlinien sind die derzeit akzeptierten Erweiterungen („enhancements“) eine Verlängerung der Testdauer bis 60 Tage und die Verwendung größerer Testgefäße. Erweiterte Screening-Tests dienen der Beurteilung, ob eine Testsubstanz als „nicht persistent“ in der Umwelt eingestuft werden kann. Zur Anwendung kommen ausschließlich Testmethoden, die die Mineralisierung anhand der CO2-Entwicklung (OECD 301 B oder OECD 310) oder über die Sauerstoffzehrung (OECD 301 F) erfassen. In der Bewertung von Mikroplastik gemäß „ANHANG XV Restriction Report on Intentionally Added Microplastics” stellen eRBTs eine von 4 Testkategorien dar.

Kurzbeschreibung 
Im Prinzip starten eRBTs als einfache Ready-Tests, wobei optional größere Gefäße verwendet werden können. Wenn das pass-level von 60% ThSB oder ThCO2 und/oder die Plateauphase nach 28 Tagen noch nicht erreicht sind, wird der Test auf bis zu 60 Tage (optional sogar auf bis zu 3-6 Monate) verlängert. 

Kriterien 
Die Bewertungskriterien gelten noch nicht als final abgestimmt. In einem Forschungsprojekt für das Umweltbundesamt wurden hierzu Vorschläge durch die Hydrotox GmbH erarbeitet. Ein Abbaugrad von ≥ 60 % des ThSB bzw. ThCO2 innerhalb von 60 Tagen gilt als Nachweis, dass der Prüfgegenstand nicht persistent ist. Der Umkehrschluss, wonach ein Abbau < 60% ThSB bzw. ThCO2 als Hinweis auf Persistenz gilt, ist jedoch nicht zulässig. Auch Vorschläge, aus eRBT-Ergebnissen eine „inhärenten Abbaubarkeit“ abzuleiten sind bislang nicht abgestimmt.

Weitere Informationen 
Gartiser S., Brunswik-Titze, A., Flach, F., Junker, T. Further development of screening tests for the evaluation of potential PBT substances. Final Report FKZ 3718 65 410 0, UBA-Texte series 10/2023, January 2023


CO2-Headspace Test
OECD 310, Verordnung (EG) Nr. 440/2008, C.29 und DIN EN ISO 14593

Prinzip 
Erfassung der biologischen Abbaubarkeit über die CO2-Entwicklung in geschlossenen Flaschen.

Kurzbeschreibung 
Der Prüfgegenstand wird als einzige Kohlenstoffquelle in einem mineralischen Medium mit Belebtschlamm (4 mg/L) einer kommunalen Kläranlage über 28 Tage inkubiert. Der für den Abbau benötigte Sauerstoff wird aus dem Headspace-Volumen zur Verfügung gestellt. Der Abbau wird über die Bestimmung des "total inorganic carbon" (TIC) in der Wasserphase nach Bindung des CO2 als Carbonat durch Zugabe von Natronlauge ermittelt. Bei wasserlöslichen Prüfgegenständen kann parallel hierzu die DOC-Elimination bestimmt werden. Der biologische Abbau errechnet sich aus dem Verhältnis der IC-Entwicklung beim Abbau der Testsubstanz (korrigiert um den Blindwert des Inokulums) zur theoretischen IC-Produktion (ThIC).

Kriterium 
Ein Abbaugrad von > 60% ThIC innerhalb von 28 Tagen und innerhalb von 10 Tagen nachdem ein Abbau von 10% bestimmt wurde, gilt als Kriterium für die Einstufung einer Prüfsubstanz als "biologisch leicht abbaubar". Das Kriterium für inhärente Abbaubarkeit lautet 60% ThIC innerhalb von 28 Tagen.

Substanzeigenschaften 
Der CO2 Headspace-Test ist für die Untersuchung wasserlöslicher und unlöslicher Prüfgegenstände sowie auch für flüchtige Substanzen geeignet.      


Geschlossener Flaschentest
OECD 301 D, Verordnung (EG) Nr. 440/2008, C.4-E und DIN EN ISO 10707

Prinzip
Erfassung der biologischen Abbaubarkeit über die Sauerstoffzehrung in geschlossenen Flaschen.

Kurzbeschreibung 
Die Prüfsubstanz wird im mineralischen Medium als einzige Kohlenstoffquelle mit relativ geringen Mengen Inokulum angeimpft und in vollständig gefüllten, geschlossenen Flaschen inkubiert. Als Inokulum wird standardmäßig der Ablauf einer kommunalen Kläranlage (0,05-5 mL/L) verwendet. Der Abbau wird 28 Tage lang mittels Analyse des gelösten Sauerstoffs verfolgt. Der biologische Abbau errechnet sich aus dem Verhältnis der Sauerstoffzehrung beim Abbau der Testsubstanz (korrigiert um den Blindwert des Inokulums) zum theoretischen Sauerstoffbedarf (ThSB) oder chemischen Sauerstoffbedarf (CSB).

Kriterium
Ein Abbaugrad von > 60 % ThSB innerhalb von 28 Tagen und innerhalb eines "10-Tage Fensters" nach dem Ende der lag-Phase gilt als Kriterium für die Einstufung einer Prüfsubstanz als "biologisch leicht abbaubar".

Substanzeigenschaften
Der Closed Bottle Test ist bedingt auch für flüchtige Substanzen geeignet.


Modifizierter OECD-Screening Test
OECD 301 E, Verordnung (EG) Nr. 440/2008, C.4-B und DIN EN ISO 7827

Prinzip 
Erfassung der biologischen Abbaubarkeit über die DOC-Elimination.

Kurzbeschreibung 
Der Prüfgegenstand wird als einzige Kohlenstoffquelle in einem mineralischen Medium mit dem Ablauf einer kommunalen Kläranlage (0,5 mL/L) über 28 Tage inkubiert. Der Abbau wird mittels DOC-Analyse verfolgt. Der Grad des biologischen Abbaus wird durch die Abnahme der DOC-Konzentration (nach Berücksichtigung des Inokulum-Blindwerts) in % der Ausgangskonzentration berechnet. Der Grad des biologischen Primärabbaus lässt sich auch aus der ergänzenden chemischen Analyse errechnen, die zu Beginn und am Ende der Inkubation vorgenommen wird.

Kriterium 
Ein Abbaugrad von > 70% DOC innerhalb von 28 Tagen und innerhalb von 10 Tagen nachdem ein Abbau von 10% bestimmt wurde, gilt als Kriterium für die Einstufung einer Prüfsubstanz als "biologisch leicht abbaubar".

Substanzeigenschaften 
Der Modifizierte OECD Screening-Test ist für wasserlösliche, nicht flüchtige Substanzen geeignet.